Der Verkauf von Alkohol unterliegt einer Lizenz für den Verkauf einer Verbraucherpackung von Alkohol im steuerfreien Verkehr
Um Alkohol verkaufen zu können, benötigen Sie eine Genehmigung für den Verkauf von Alkohol, insbesondere eine Genehmigung für den Verkauf von Konsumverpackungen mit Alkohol im steuerfreien Verkehr. Dieser Begriff wird im Gesetz Nr. 530/2011 Slg. über die Verbrauchssteuer auf alkoholische Getränke verwendet, in dem auch das Verfahren zur Erlangung dieser Genehmigung geregelt ist.
Die Genehmigung ist für jeden erforderlich, der alkoholische Getränke verkauft, unabhängig davon, ob es sich um einen regelmäßigen oder gelegentlichen Verkauf (ambulanter Verkauf) handelt und unabhängig von der Art des verkauften Alkohols (Wein/Spirituosen).
Wer Alkohol ohne Lizenz verkauft, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 3 319 € belegt werden.
Wir kümmern uns um die Erteilung dieser Lizenz, erstellen alle erforderlichen Unterlagen, zahlen die Gebühren und reichen den Antrag bei der zuständigen Zollstelle ein.
