Konzession für den Betrieb eines Taxidienstes


Für die Durchführung von Taxitransporten ist eine Konzession für den Betrieb eines Taxidienstes erforderlich

Um einen Taxidienst zu betreiben, benötigen Sie eine Taxi-Betriebskonzession (das ist im Wesentlichen eine Taxilizenz). Dieser Begriff wird im Gesetz Nr. 56/2012 Slg. über den Straßentransport verwendet, in dem auch das Verfahren zur Erlangung dieser Lizenz geregelt ist.
Für jedes Fahrzeug, das einen Taxidienst betreibt, muss eine Lizenz erteilt werden. Ohne sie kann das Fahrzeug nicht für Taxidienste eingesetzt werden (wenn sie jedoch einmal erteilt wurde, ist ein möglicher Fahrzeugwechsel leicht möglich).
Der Betrieb eines Taxis ohne Lizenz kann mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 € geahndet werden.
Wir kümmern uns um die Erteilung der Konzession, stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen, zahlen die Gebühren und reichen den Antrag bei der zuständigen Behörde ein.