Für die Durchführung des Güterkraftverkehrs ist eine Lizenz zur Ausübung des Berufs des Güterkraftverkehrsunternehmers erforderlich.
Um einen Straßengüterverkehr über 3,5 t (ab 21.05.2022 auch über 2,5 t) zu betreiben/auszuführen, benötigen Sie eine Güterkraftverkehrsunternehmerlizenz (das ist im Wesentlichen eine Güterverkehrslizenz). Auf diese Lizenz wird im Gesetz Nr. 56/2012 Slg. über den Straßenverkehr Bezug genommen, in dem auch das Verfahren zu ihrer Erlangung geregelt ist.
Wer ohne diese Lizenz Gütertransporte durchführt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € und einem Tätigkeitsverbot von bis zu 5 Jahren rechnen.
Wir kümmern uns um die Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung von nationalen und internationalen Gütertransporten.
Für jedes Fahrzeug, das Gütertransporte durchführt, ist eine Lizenz erforderlich. Ohne sie kann das Fahrzeug nicht für den Gütertransport verwendet werden.
Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente, Verkehrsvorschriften, Mietverträge zum Nachweis der Beziehung zu den Fahrzeugen und dem Grundstück, auf dem Sie das/die Fahrzeug(e) abstellen werden, entrichten die Gebühren und reichen den Antrag auf diese Genehmigung bei der zuständigen Behörde ein.
